Theorie
in 7 Tagen
*** Der nächste Bootskurs, findet am 9 und 10 September statt.***
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Welches sind die wichtigsten Unterschiede der Klassen A1 und M?
- Beim Vergleich der Grenzwerte von Klasse A und Klasse
A1 stellt man fest, dass Krafträder mit einem Hubraum
bis zu 125 cm³ in die Unterklasse A1 fallen, obwohl
doch die Klasse A schon bei einem Hubraum von mehr als 50
cm³, also bei 51 cm³, beginnt!
Ein Unterschied macht zunächst der weitere Grenzwert
der Klasse A1 aus, nämlich die Begrenzung der Nennleistung
auf 11kW. Danach
fällt z.B. ein Kraftrad mit einem Hubraum von 75 cm³,
das eine Nennleistung von mehr als 11kW hat, in die Klasse
A; dasselbe gilt für ein Kraftrad mit einer Leistung
von weniger als 11kW, aber einem Hubraum von mehr als 125
cm³.
- Die Klasse M ist zwar auch eine Kraftradklasse, aber
eine, die das EU-Recht (die EU-Führerscheln-Richtlinle)
nicht kennt, also eine so genannte nationale Klasse. In
der EU-Führerschein-Rlchtllnie beginnt das Kraftrad
erst ab einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und/oder
einer bbH von mehr als 45 km/h.
Die Klasse M umfasst also die Kategorie der Kleinstkrafträder
(Moped und Mokick), wozu auch Motorroller gehören,
die die technischen Grenzwerte von maximal 50 cm³ Hubraum
und einer bbh von höchstens 45 km/h nicht überschreiten.
- Für Klasse M sind keine besonderen Ausbildungsfahrten
(Sonderfahrten) vorgeschrieben.
- Mit Klasse M dürfen auch Kleinkraftrader mit einer
bbH von höchstens 50 km/h gefahren werden, sofern diese
vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind, sowie
- Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³,
bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr
gekommen sind.
- Die Klasse M wird nicht auf Probe erteilt.
Wie ist das mit der Leistungsbegrenzung bei Klasse A, wann und wodurch fällt sie weg?
- Die Klasse A berechtigt, sofern sie vor Vollendung des
25. Lebensjahres erworben wird, für die Dauer von 2
Jahren seit Erteilung nur zum Führen leistungsbegrenzter
Krafträder der Klasse A. Die maßgeblichen Grenzwerte
sind:
- Nennleistung höchstens 25 kW (34 PS),
- Verhältnis Leistung/Leergewicht nicht mehr als 0,16
kW/kg
(mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW)
- Die Leistungsbegrenzung soll das Risiko, das von stark
motorisierten Motorrädern besonders für junge
Menschen mit wenig oder keiner Motorraderfahrung ausgeht,
mindern. Die Leistungsbegrenzung entfällt automatisch
nach zweijährigem ununterbrochenem Besitz von Klasse A (leistungsbegrenzt).
Erneute Antragsteltung und ein Nachweis über Fahrpraxls
entfallen; ebenso wenig sind eine weitere Ausbildung oder
Prüfung erforderlich; der Führerschein muss nicht
umgetauscht werden
Ab welchem Lebensalter kann ich frühestens den Führerschein für leistungsunbeschränkte Motorräder erwerben?
- Frühestens ab Vollendung des 20. Lebensjahres. Das
setzt aber den Erwerb von Klasse A -leistungsbeschränkt
- mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder, genauer ausgedrückt,
den mindestens zweijährigen Besitz von Klasse A- leistungsbeschränkt
- voraus.
Quelle: Fahrlehrerverband BW
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